Meist gestellte Fragen
FAQ
Was ist Verhaltenstherapie?
Verhaltenstherapie ist eine in Österreich anerkannte, wissenschaftliche Psychotherapiemethode. Die Verhaltenstherapie beruht auf Erkenntnissen der Verhaltenspsychologie und Lerntheorie, insbesondere der klassischen und operanten Konditionierung. Sie soll den KlientInnen dabei helfen, Schritt für Schritt neue Verhaltensweisen zu etablieren.
Dauer einer Psychotherapie
Abhängig von der Ausgangsituation, von einigen wenigen Sitzungen bis zu Monaten, bei schweren psychischen Problemen und Störungen kann eine Therapie auch Jahre dauern oder lebensbegleitend sein.
Dauer einer psychotherapeutischen Einheit
Eine psychotherapeutische Einheit dauert 50 Minuten. Es sind Doppeleinheiten zu 100 Minuten möglich.
Verschwiegenheitspflicht
Ich richte mich streng nach Paragraph §15 des Psychotherapiegesetztes. Sämtlichte Gespräche der psychotherapeutischen Sitzungen unterliegen der Verschwiegenheitspflicht. Es kommt zu keiner Weiterleitung von Informationen, auch nicht an Familienmitglieder und Angehörige.
Kosten
Eine psychotherapeutische Einheit kostet 100€. Die Kostenzuschüsse variieren je nach Krankenkasse:
ÖGK 33,70€/pro Einheit (á 50min)
BVAEB 50,20€/pro Einheit (á 50min)
SVS 50,00€/pro Einheit (á 50min)
Für Schüler/Studenten und Menschen mit geringem Einkommen biete ich Sozialtarife an.
Frequenz
Eine bewährte Therapiefrequenz für einen optimalen therapeutischen Prozess ist einmal wöchentlich oder alle zwei Wochen. Am Anfang einer Therpie ist die Frequenz meist wöchentlich, bei Verbesserungen ihres Problems ist es möglich die Therapiefrequenz zu senken.
Erstgespräch
Diese Einheit dauert 50 Minuten. Sie dient dem Kennenlernen der Methode und des Therapiesettings. Sie sind dazu eingeladen mir über ihre Probleme und Sorgen zu reden und welche Vorstellungen sie von der Psychotherapie haben bzw. was Sie sich als Therapieziel wünschen. Nach diesem Erstgespräch kann, wenn es für den therapeutischen Prozess sinnvoll ist, noch psychotherapeutisch / psychologische Diagnostik in Form von Fragebögen angewandt werden
Absageregelung
Falls es ihnen nicht möglich ist einen ausgemachten Termin wahrzunehmen bitte ich spätestens 24 Stunden vor dem Termin um eine Absage. Termine die zu kurzfristig oder nicht abgesagt werden muss ich in Rechnung stellen. Bei Krankheit ist es möglich eine ärztliche Bestätigung nachzubringen, dann wird die Einheit nicht verrechnet.
NOTFALL
Psychosozialer Dienst Wien (24 Stunden Notruf) Tel. 01/31 330
Sozialpsychiatrischer Notdienst (nachts) Tel. 01/310 87 79 oder DW 80
Kriseninterventionszentrum (Mo-Fr 10:00-17:00 Uhr) Tel. 01/406 95 95
Frauennotruf (24 Stunden Notruf) Tel. 01/717 19
Ö3 Kummernummer Tel. 116 123147
Rat auf Draht Tel. 147
Telefonseelsorge Tel. 142
Weisser Ring (Opfer-Notruf) Tel. 0800/112 112
